Radweg Sterzing
Massnahmen zur Umsetzung von Landschaftsplänen
Baumaßnahme:
Planung des Radweges Sterzing- Mareit
Bauherr:
Gemeinde Sterzing
Baujahr:
1998-2000
Die Ausführungsplanung des Radweges Sterzing – Mareit erfolgte unter Berücksichtigung der Aussagen des Landschaftsplanes 'Ridnaunerbach', welcher mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 184/V/81 vom 7.10.1986 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und aufgrund dessen zuvor ein Entwurfsprojekt mit den Schwerpunkten: Radwege, Freizeiteinrichtungen und ein Parkplatz in Unterakern vorgelegt wurde.
Für den Radweg wurden gemäß Landschaftsplan unterschiedliche bauliche Maßnahmen durchgeführt. Die Radwegführung erfolgte:
· teilweise auf bestehenden geschotterten Wegtrassen (Dämmen, Schotterbänken usw.),
· teilweise auf ebenem Gelände, aber als grundsätzliche Neutrassierung auf Wiesen- und Waldgrundstücken.
· teilweise an der Hangkante zum Ridnaunerbach hin unter größtmöglicher Berücksichti- gung der Grundeinsparung zu Gunsten der landwirtschaftlichen Eigentümer.
Wald wurde gerodet und das Fahrbahnniveau musste an bestimmten Stellen der Hangkante durch Zykopenmauern aufgebaut werden. Die Steigung der Trasse ist im ersten Teil gering, im zweiten Teil Richtung Mareit erhöht sich die Steigung auf 3%.
Der Radweg wurde zur Gänze asphaltiert. Die Begrenzung erfolgte durch einen massiven Holzzaun, der an der Bachseite aus Sicherheitsgründen, auf der anderen Seite zur Abgrenzung gegen die privaten landwirtschaftlichen Gründe angebracht wurde.
Landschaftsarchitektur
Dipl.-Ing. Marlene Dolar-Donà
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