| "turrisbabel", Ausgabe 03/2006 |
Beitrag: "Planungsinstrumente aus dem Landschaftsleitbild Südtirols"
Als Fachplanung zum Landesentwicklungs- und Raumordnungsplan (LEROP) sieht das Landschaftsleitbild Südtirols – genehmigt mit Landesbeschluss vom September 2002 - die landschaftliche Entwicklung, die Erholungsvorsorge sowie den Naturschutz und die Ökologie im Zusammenwirken mit anderen sich entwickelnden Bereichen, vorwiegend der Wirtschaft, der Raumplanung, der Land- und Forstwirtschaft, des Tourismus, der Energie- und der Wasserwirtschaft vor.
Das Landschaftsleitbild stellt neue Planungsinstrumente vor, welche die Umsetzung der Ziele des Landschaftsschutzes und der Landschaftsentwicklung zum Inhalt haben, durch die die Raumplanung und die Landschaftsplanung sowohl auf Gemeindeebene als auch auf Landesebene besser koordiniert werden sollen.
Die Maßnahmen und Bestimmungen, die bisher ausschließlich dem Schutze der Landschaft dienten, sollen gegen eine aktive planerische Auseinandersetzung mit der zukünftigen Ortsentwicklung und Landnutzung ausgetauscht werden.
Dabei sind elementare Bedürfnisse der Ortsbewohner, aber auch das Orts- und Landschaftsbild von Interesse. Zugleich werden die Zuständigkeiten der Gemeinden bei der Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft ausgeweitet und die Mitentscheidung auf Ortebene verbessert.